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| Wie wird gefördert? |
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Die Einzahlungen zur Riesterrente bestehen aus Beträgen des Sparers und den staatlichen Zulagen. Der Zuschuss beträgt in 2008 - 154 Euro Grundzulage. Eltern haben den zusätzlichen Vorteil das jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, 185 Euro pro Jahr vom Staat erhalten. (Die Zulage erhöht sich auf 300 Euro für den Nachwuchs, wenn dieser nach dem 31.12.2007 geboren ist.) Voraussetzung für 100% staatlicher Zulage ist, dass der Förderberechtigte den Mindesteigenbetrag nicht unterschreitet. Für das Jahr 2008 liegt dieser bei 4% Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro).
Wenn Ehepaare jeder für sich selbst seinen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt erhalten Sie die doppelte Grundzulage. So können Sie auch bei nur einem Verdiener Förderung für zwei Personen beziehen.Beispiel: Bei einer Familie mit einem gemeinsamen Bruttojahresverdienst von 40.000 Euro im Jahr 2007 werden die Eltern 2008 insgesamt 922 Euro in ihre Altersvorsorgeverträge einzahlen. Die maximale staatliche Förderung Ihrer Altersvorsorgeverträge des Jahres 2008 in Höhe von 678 Euro erhalten sie dann vom Staat. (Grundzulage 308 Euro plus 370 Euro Kinderzulage). Insgesamt spart die Familie 1.600 Euro an. Das Finanzamt übrigens ob für die Familie der Sonderausgabenabzug vorteilhafter wäre. Sollte dies so sein, verringert sich die Steuerlast der Familie entsprechend.
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