| Zwar ist es grundsätzlich richtig das jeder einen Riester-Vertrag abschließen kann. Dennoch haben nur bestimmte Bevölkerungsgruppen auch einen Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen oder Steuerbegünstigung der Beiträge. |
- alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Lehrer, Erzieher, Hebammen, Kurierfahrer)
- geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten
- Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Bezieher von Arbeitslosengeld I
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Nicht gefördert werden Selbständige, freiwillig Versicherte oder Personen, die in berufständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind.
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