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| Was wird gefördert? |
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Gefördert werden private Altersvorsorgeverträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt (zertifiziert) wurden. Dazu gehören Verträge, die als Rentenversicherungen sowie Bank- und Fondssparpläne abgeschlossen werden können. Voraussetzungen staatlicher Förderung: Die Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rentenzahlung oder als Auszahlungsplan mit anschließender Verrentung. |






















