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| Riester Rente Kinderzulage |
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Ab dem 01. Januar 2008 beträgt die Kinderzulage 185 Euro jährlich. Für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder gilt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr. (Für die Kinder muss eine Kindergeldberechtigung bestehen)
Die Berechtigung auf die Zulagen entsteht in dem Jahr, in dem die Beiträge auch geleistet wurden. Der Antrag sollte als Dauerzulagenantrag auf dem vom Anbieter übermittelten Formular gestellt werden. Es besteht eine unverzügliche schriftliche Mitteilungspflicht für Änderungen, die die Bewilligung oder Höhe der Zulagen betreffen (Beenden der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis, Wegfall des Kindergeldes, Veränderung des Familienstandes, Wegzug ins Ausland, Anzahl der Kinder). Bei zusammenlebenden Ehepartnern erhält die Kinderzulage grundsätzlich die Mutter, andernfalls die Person, die das Kindergeld erhält. Um die volle Förderung zu bekommen, sind gemäß § 86 Absatz 1 EStG jährlich bestimmte Mindestsparbeiträge zu zahlen. Wie lange erhalten Sie Kinderzulage? Sie erhalten die Kinderzulage solange wie für das Kind auch Kindergeld bezahlt wird – also höchstens bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind bis dahin in Ausbildung befindet.
Wer erhält bei verheirateten Eltern die Kinderzulage? Bei verheirateten Eltern erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Es spielt dann keine Rolle, wem das Kindergeld ausgezahlt wird. Die Kinderzulage geht immer an die Mutter. wenn dies nicht auf Antrag beider Eltern geändert wird. Dies gilt auch bis auf Widerruf für die Dauerzulagenvollmacht.
Bei Eltern die nicht verheiratet sind, getrennt leben oder geschieden sind, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird. |