Info Paket unverbindlich per Post gibts hier:
Empfohlene Seiten
| Riester Rente und Abgeltungssteuer |
|
Riester Rente Verträge nicht betroffenAb dem 1. Januar 2009 werden auf Zinsen, Dividenden und erzielte Kursgewinne pauschal 25% Abgeltungssteuer fällig. Steuerfrei bleibt nur ein Sparer-Pauschbetrag von 801,- Euro (für Ehepaare 1.602,- Euro). Für Verträge die bis zum 31.12.208 gekauft werden besteht Bestandsschutz. Unser Tipp: Testsieger kostenloses Girokonto Die Abgeltungsteuer ändert für Riester-Rentner nichts. Die staatlich geförderte Riester-Renten sind im Ruhestand bei Berechnung des individuellen Steuersatzes komplett steuerpflichtig. Dies gilt auch für eine mögliche Einmalauszahlung von 30 Prozent zu Beginn der Rentenphase.Steuersparmodell für AnlegerSteuern fallen während der Sparphase keine an – auch nicht die Abgeltungsteuer. Riester-Fondssparpläne könnten sich daher ab 2009 zu einem interessanten Steuersparmodell für Anleger entwickeln. Die Taktik: Sparer schließen einen ungeförderten Riester-Vertrag ab oder sparen "über" ihren Vertrag, das heißt, sie zahlen mehr ein als den vom Staat geförderten Höchstbetrag von 2100 Euro pro Jahr. Es sind zwar die hieraus resultierenden Renten später steuerpflichtig – aber im Gegensatz zu den Auszahlungen, die aus geförderten Verträgen resultieren, nicht in ganzer Höhe. Nur der Ertragsanteil mit dem individuellen Steuersatz muß versteuert werden. Bei Kapitalauszahlungen nach dem 60. Lebensjahr greift der Fiskus nur auf die Hälfte des Gewinns zu, wenn der Vertrag zwölf Jahre lang bestand hat. |






















